Global Compact
1999 haben die Vereinten Nationen die zehn Prinzipien des Global Campact festgelegt. Inzwischen sind über 13.000 Unternehmen und Organisationen dem Netzwerk beigetreten und haben sich vertraglich engagiert diese Prinzipien zu unterstützen. Anhand der zehn Prinzipien soll eine nachhaltige Weltwirtschaft erreicht werden.
Die 17 „Sustainable Devlopment Goals“ der Vereinten Nationen
Die 17 „Sustainable Devlopment Goals“ der Vereinten Nationen, die 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen festgelegt wurden und bis zum Jahr 2030 erreicht werden sollen, wenden sich an die Politik, die Gesellschaft und an die Wirtschaft. Der nachhaltige Umgang mit Mensch, Umwelt und Gesellschaft soll gefördert werden.
Ziel 1: Armut in jeder Form und überall beenden
Ziel 2: Ernährung weltweit sichern
Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
Ziel 4: Hochwertige Bildung weltweit
Ziel 5: Gleichstellung von Frauen und Männern
Ziel 6: Ausreichend Wasser in bester Qualität
Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 8: Nachhaltig wirtschaften als Chance für alle
Ziel 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur
Ziel 10: Weniger Ungleichheiten
Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 12: Nachhaltig produzieren und konsumieren
Ziel 13: Weltweit Klimaschutz umsetzen
Ziel 14: Leben unter Wasser schützen
Ziel 15: Leben an Land
Ziel 16: Starke und transparente Institutionen fördern
Ziel 17: Globale Partnerschaft
Pariser Klimaschutzabkommen
In Bezug auf die Finanzpolitik hat das Pariser Klimaschutzabkommen vom Dezember 2015 als Ziel formuliert, dass Finanzströme in Einklang zu bringen sind mit dem Weg hin zu einer klimaverträglichen Entwicklung und zu einem niedrigeren Treibhausgasausstoß.
EU und Nachhaltigkeit
Es gibt zahlreiche Initiativen der EU im Bereich der Nachhaltigkeit:
High level expert group on sustainable finance
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2016 eine Expertengruppe bestehend aus Beobachtern von europäischen und internationalen Institutionen, Akademikern und Finanzexperten aufgestellt. Diese „High level expert group on sustainable finance“ (HLEG) soll in erster Linie der Europäischen Kommission bei Themen aus dem Bereich nachhaltiger Finanzen zur Seite stehen.
Die Empfehlungen der HLEG bilden die Grundlage des Aktionsplans für nachhaltige Finanzen, der im März 2018 von der EU-Kommission angenommen wurde. Dieser Aktionsplan ist eine umfassende Strategie zur weiteren Verknüpfung von Finanzen und Nachhaltigkeit. Die Ziele sind:
- Die Schaffung eines detaillierten EU-Klassifizierungssystem oder eine Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten einzuführen, damit eine gemeinsame Sprache für alle Akteure im Finanzsystem geschaffen werden kann.
- Die Einführung von EU-Labels für grüne Finanzprodukte um Investoren zu helfen nachhaltige Produkte leichter zu identifizieren.
- Einführung von Maßnahmen zur Klärung der Pflichten von Vermögensverwaltern und institutionellen Investoren bezüglich der Nachhaltigkeit.
- Die Stärkung der Transparenz von Unternehmen hinsichtlich ihrer Umwelt-, Sozial- und Governance-Politik (ESG) um sicherzustellen, dass den Anlegern die richtigen Informationen zur Verfügung gestellt werden.
- Anpassung der EU-Aufsichtsregeln für Banken und Versicherungen, so dass Klimarisiken in die Risikomanagementpolitik der Banken einbezogen werden und Finanzinstitutionen unterstützt werden, die zur Finanzierung nachhaltiger Projekte beitragen.
Maßnahmenpaket der EU-Kommission
Im Mai 2018 legte die Kommission ein Maßnahmenpaket vor, das darauf abzielt:
- die Einführung eines einheitlichen EU-Klassifizierungssystems für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (“Taxonomie”) zu realisieren;
- eine Verbesserung zu erreichen in Bezug auf die Offenlegungsanforderungen darüber, wie institutionelle Investoren ökologische, soziale und Governance-Faktoren (ESG) in ihre Risikoprozesse integrieren;
- eine neue Kategorie von Benchmarks zu schaffen, die Anlegern den Vergleich des Kohlenstoff-Fußabdrucks ihrer Investitionen erleichtern soll.
Der grüne Deal
Ziel des grünen Deals der EU-Kommission von 2019 ist die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Die EU will in allen Bereichen Maßnahmen in die Wege leiten, um Umwelt, Mensch, Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Gleichzeitig sollen die europäischen Unternehmen dabei unterstützt werden eine weltweite Vorreiterrolle im Nachhaltigkeitsbereich zu spielen.
Taxonomie-Verordnung
Im Juni 2020 hat das Europäische Parlament die Taxonomie-Verordnung verabschiedet. Die Verordnung legt sechs Umweltziele als Grundlage der Taxonomie fest:
- die Eindämmung des Klimawandels;
- die Anpassung an den Klimawandel;
- die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Wasser- und Meeresressourcen;
- den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, einschließlich der Abfallvermeidung und der Erhöhung der Aufnahme von Sekundärrohstoffen;
- die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
- den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
Die Verordnung verlangt von der Europäischen Kommission, technische Screening-Kriterien für jedes Ziel zu definieren. Auch wird eine Plattform für nachhaltiges Finanzwesen formell eingerichtet. Dieses beratende Gremium, das sich aus Experten aus dem privaten und öffentlichen Sektor zusammensetzt, wird die Kommission bei der Ausarbeitung der technischen Screening-Kriterien unterstützen.