Was ist MiCA?
MiCA ist eine EU-Verordnung für Kryptowerte. Der vollständige Name lautet: Markets in Crypto-Assets Regulation. MiCA schafft gemeinsame Regeln für Kryptowerte in der EU. Ziel ist es, den Markt besser zu ordnen und Nutzer besser zu schützen.
Ein wichtiger Punkt ist: Unternehmen, die Krypto-Dienstleistungen anbieten, brauchen dafür eine Zulassung. Solche Unternehmen nennt man Krypto-Dienstleister. Auf Englisch heißen sie CryptoAsset Service Provider, kurz CASP.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Krypto-Börsen
- Handelsplattformen
- Anbieter, die Kryptowerte für Kunden verwahren
- Anbieter, bei denen du Kryptowerte gegen Euro kaufen oder verkaufen kannst
- Anbieter von Krypto-Anlageberatung oder Portfolioverwaltung
In Luxemburg ist die CSSF für Anbieter mit Sitz in Luxemburg zuständig. Anbieter aus anderen EU oder EWR-Staaten können ihre Dienste unter bestimmten Voraussetzungen auch grenzüberschreitend anbieten.
Was änderte sich zum 1. Juli 2026?
Bis jetzt gab es eine Übergangsphase. Bestimmte Anbieter durften ihre Dienste noch weiter anbieten, obwohl sie noch keine MiCA-Zulassung hatten. Diese Übergangsphase endete am 1. Juli 2026 und Krypto-Dienstleistungen dürfen in der EU nur noch von Anbietern erbracht werden, die nach MiCA zugelassen sind.
Ein Anbieter ohne passende Zulassung oder Berechtigung darf nicht einfach weitermachen.
Was passiert, wenn ein Anbieter keine Zulassung hat?
Ein Anbieter ohne passende MiCA-Zulassung muss seine Tätigkeit in der EU geordnet beenden. Das bedeutet:
- Er darf ab dem Stichtag grundsätzlich keine neuen Kunden in der EU aufnehmen
- Er darf keine neuen Konten oder Wallets eröffnen
- Er darf auch keine Werbung mehr machen oder seine Produkte weiter vertreiben.
Er darf nur noch das tun, was für einen geordneten Ausstieg nötig ist. Dazu kann gehören, dass Kunden ihre Kryptowerte verkaufen, übertragen oder Positionen schließen können.
Der Anbieter muss seine Kunden klar und rechtzeitig informieren. Er muss erklären, welche Schritte geplant sind, welche Fristen gelten und was die Kunden selbst tun müssen.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihr Anbieter keine passende Zulassung hat, kann sein Angebot stark eingeschränkt werden. Dann sollten Sie prüfen, welche Möglichkeiten Sie haben. Je nach Anbieter kann es zum Beispiel möglich sein:
- Kryptowerte gegen Euro zu verkaufen,
- Kryptowerte auf eine zugelassene Plattform zu übertragen,
- Kryptowerte auf eine eigene Wallet zu übertragen.
Warten Sie damit nicht bis zur letzten Minute. Technische Probleme, Identitätsprüfungen oder Übertragungen können Zeit brauchen.
Wichtig: MiCA schützt nicht vor allen Risiken
MiCA kann Nutzer besser schützen. Zum Beispiel gibt es Regeln für Krypto-Dienstleister und den Umgang mit Kundenwerten. Aber MiCA macht Kryptowerte nicht sicher. Kurse können stark schwanken. Du kannst Geld verlieren. Auch bei einem zugelassenen Anbieter gibt es keine Garantie, dass Ihre Anlage im Wert steigt oder erhalten bleibt. Nutzen Sie einen Anbieter ohne passende Zulassung, profitieren Sie nicht von den MiCA-Schutzvorschriften für Krypto-Dienstleister.
So prüfen Sie Ihren Anbieter
Prüfen Sie nicht nur den Namen der App. Wichtig ist, die rechtliche Einheit, mit der Sie einen Vertrag haben. Diese Information finden Sie meist im Impressum, in den Geschäftsbedingungen oder in deinem Kundenkonto bzw. in der App.
Es gibt zwei wichtige offizielle Register:
- Im ESMA-Register können Sie prüfen, ob ein Anbieter als MiCA-zugelassener Krypto-Dienstleister geführt wird.
- Im CSSF-Register finden Sie Anbieter, die in Luxemburg beaufsichtigt werden.
Wenn Sie Ihren Anbieter nicht finden, fragen Sie direkt beim Anbieter nach. Bitten Sie um klare Informationen zur MiCA-Zulassung, zur zuständigen Aufsichtsbehörde und zu Ihren Möglichkeiten, Kryptowerte zu verkaufen oder zu übertragen.
Was solltest du jetzt tun?
- Prüfen Sie Ihren Anbieter rechtzeitig.
- Wenn Ihr Anbieter keine passende Zulassung hat, informieren Sie sich über Ihre Optionen. Übertragen oder verkaufen Sie Kryptowerte nur, wenn Sie den Vorgang verstehen. Achten Sie besonders auf Gebühren, Fristen und die richtige Wallet-Adresse.
- Bei Problemen wenden Sie sich zuerst an Ihren Anbieter.
Weitere Informationen zu Kryptowerten und digitalen Finanzen finden Sie auf Lëtzfin im Bereich Digitale Finanzen.
Bon à savoir
Kryptoanbieter aus Drittländern, die in der EU ansässigen Kunden aktiv ihre Dienstleistungen anbieten, benötigen ebenfalls eine Genehmigung als CASP innerhalb der EU.
Hiervon ausgenommen sind nur Fälle der sogenannten umgekehrten Kontaktaufnahme („reverse solicitation“), in denen der Kunde aus Eigeninitiative Kontakt mit dem Kryptoanbieter aufnimmt, um von diesem bedient zu werden. In diesem Zusammenhang dürfen Kryptoanbieter aus Drittländern jedoch nicht innerhalb der EU um Kunden werben, wie z.B. durch Internetwerbung, Broschüren, Telefonanrufe, E-Mails, Werbebanner, Pop-ups und/oder ähnliche Mittel auf Websites oder in sozialen Medien.
Es ist damit zu rechnen, dass sich Kryptoanbieter, die bislang nicht über die erforderlichen Genehmigungen in der EU verfügen, aber bereits EU-Kunden betreuen, verstärkt auf diese Ausnahme berufen werden, um ihre Tätigkeit aufrechterhalten zu können. Für den Verbraucher besteht hierbei die Gefahr, dass Anbietern, die sich zu Unrecht auf diese Ausnahme berufen, die Erbringung von Dienstleistungen untersagt wird und Kundenkonten kurzfristig aufgelöst werden müssen.