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Rente

Renten sichern den Lebensunterhalt im Alter. Die Rentenversicherung ist in Luxemburg Teil der allgemeinen Pflichtversicherung, was bedeutet, dass jede berufstätige Person automatisch in die Rentenversicherung einbezahlt. Neben der allgemeinen Pflichtversicherung beruht das Rentensystem auf den Zusatzrenten (sogenannte Betriebsrenten) sowie der privaten Altersvorsorge.

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  • Renten in Luxemburg

    Das Luxemburger Rentensystem beruht auf der allgemeinen Pflichtversicherung, den Zusatzrenten sowie der privaten Altersvorsorge.

  • Die allgemeine Pflichtversicherung

    Das allgemeine Pflichtversicherungssystem sichert gegen das Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiko ab. Verwaltet wird die Pflichtversicherung durch die nationale Rentenversicherungsanstalt (Caisse nationale d’assurance pension – CNAP).

  • Das Zusatzrentensystem

    Neben der Pflichtversicherung gibt es in Luxemburg das sogenannte Zusatzrentensystem. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige zusätzliche Absicherung gegen das Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiko.

  • Die private Altersvorsorge

    Mithilfe der privaten Altersvorsorge können die gesetzlichen Rentenansprüche aufgebessert und ein zusätzliches finanzielles Polster angelegt werden. Gerade junge Menschen sollten sich bewusst sein, dass das bestehende Rentensystem vor großen Herausforderungen steht und daher ist es…

  • Renten in Luxemburg

    Das Luxemburger Rentensystem beruht auf der allgemeinen Pflichtversicherung, den Zusatzrenten sowie der privaten Altersvorsorge.

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    Das Luxemburger Rentensystem beruht auf der allgemeinen Pflichtversicherung, den Zusatzrenten sowie der privaten Altersvorsorge.

  • Die allgemeine Pflichtversicherung

    Das allgemeine Pflichtversicherungssystem sichert gegen das Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiko ab. Verwaltet wird die Pflichtversicherung durch die nationale Rentenversicherungsanstalt (Caisse nationale d’assurance pension – CNAP).

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    Das allgemeine Pflichtversicherungssystem sichert gegen das Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiko ab. Verwaltet wird die Pflichtversicherung durch die nationale Rentenversicherungsanstalt (Caisse nationale d’assurance pension – CNAP).

  • Die Altersrente

    Die Altersrente sichert Ihren Lebensunterhalt im Ruhestand und gehört zur allgemeinen Pflichtversicherung.

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  • Die Hinterbliebenenrente

    Die Hinterbliebenenrente sichert die Familie eines Versicherten in dessen Todesfall finanziell ab. Die Hinterbliebenenrente gehört zur allgemeinen Pflichtversicherung.

  • Die Invalidenrente

    Die Invalidenrente sichert Sie im Fall einer Arbeitsunfähigkeit finanziell ab. Eine Person gilt als invalide, sofern sie den zuletzt ausgeübten Beruf oder eine andere ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Die…

  • Die Hinterbliebenenrente

    Die Hinterbliebenenrente sichert die Familie eines Versicherten in dessen Todesfall finanziell ab. Die Hinterbliebenenrente gehört zur allgemeinen Pflichtversicherung.

  • Die Invalidenrente

    Die Invalidenrente sichert Sie im Fall einer Arbeitsunfähigkeit finanziell ab. Eine Person gilt als invalide, sofern sie den zuletzt ausgeübten Beruf oder eine andere ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Die…

  • Das Zusatzrentensystem

    Neben der Pflichtversicherung gibt es in Luxemburg das sogenannte Zusatzrentensystem. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige zusätzliche Absicherung gegen das Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiko.

  • Die private Altersvorsorge

    Mithilfe der privaten Altersvorsorge können die gesetzlichen Rentenansprüche aufgebessert und ein zusätzliches finanzielles Polster angelegt werden.

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